Überblick
Die Kapitalmärkte des Königreichs entwickeln sich weiterhin rasant und eröffnen Unternehmen, Finanzinstituten und Investoren erhebliche Chancen, bringen jedoch zugleich zunehmend anspruchsvolle rechtliche und regulatorische Fragen mit sich.
Wir beraten Mandanten im gesamten Spektrum kapitalmarktrechtlicher Angelegenheiten und verbinden fundierte Kenntnisse des regulatorischen Rahmens des Königreichs mit einem wirtschaftlichen Verständnis der jeweiligen Transaktionen und Unternehmen. Unsere Erfahrung umfasst Eigen- und Fremdkapitalemissionen, öffentliche und private Transaktionen, Investmentfonds, Wertpapieraufsichtsrecht, Kapitalmarktlizenzen, Fintech sowie Fragen der Corporate Governance und Offenlegung.
Unsere Kompetenzen im Kapitalmarktrecht umfassen:
- Fonds und Vermögensverwaltung
- Öffentliche Übernahmen (Public M&A)
- Private Veräußerungstransaktionen
- Wertpapiergeschäft und Wertpapieraufsicht
- Kapitalmarktlizenzen
- Börsengänge (IPOs)
- Bezugsrechtsemissionen
- Umwandlung von Verbindlichkeiten
- Öffentlich-rechtliche und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten
- Corporate Governance und Offenlegung börsennotierter Gesellschaften
- FinTech
- Investmentfonds
- Immobilienfonds und REITs
Wir beraten Mandanten über den gesamten Verlauf von Kapitalmarkttransaktionen – von der Strukturierung und den behördlichen Genehmigungen über die Durchführung bis hin zur laufenden Compliance und Governance.
Unsere Erfahrung im Bereich der Kapitalmarktlizenzen umfasst die Beratung lokaler und internationaler Unternehmen, Finanzinstitute und Investmentbanken bei der Gründung und Lizenzierung von Kapitalmarktinstituten im Königreich. Wir beraten zu Tätigkeiten wie dem Handel mit Wertpapieren, der Vermittlung von Wertpapiergeschäften, der Verwahrung, der Verwaltung von Wertpapieren und der Anlageberatung und begleiten Mandanten durch das gesamte Lizenzierungsverfahren, einschließlich der Abstimmung mit der Kapitalmarktbehörde (CMA), der Gründung beim Handelsministerium und gegebenenfalls der Lizenzierung als ausländische Investition beim Investitionsministerium.
Nach der Gründung und Lizenzierung beraten wir Kapitalmarktinstitute zu ihren laufenden aufsichtsrechtlichen und Governance-Pflichten, einschließlich Compliance-Strukturen, Governance, Auslagerungsvereinbarungen, regelmäßiger Berichterstattung, Kundenunterlagen, Treuepflichten, Interessenkonflikten und Risikomanagement. Darüber hinaus beraten wir lizenzierte Institute bei Fusionen, Übernahmen und anderen gesellschaftsrechtlichen Transaktionen unter Berücksichtigung der für ihre Tätigkeiten geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
Unsere Anwälte arbeiten praxisgruppenübergreifend, um integrierte Beratung zu Transaktionen und regulatorischen Angelegenheiten zu bieten, die vielfältige rechtliche und wirtschaftliche Erwägungen berühren.





